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Zugänglichkeit

Menschen mit Behinderungen stehen im Vordergrund lebe voll ihren Urlaub. Dieses natürliche Bedürfnis beschränkt sich nicht auf die Möglichkeit, eine geeignete Unterkunft zu finden (Mindestnotwendigkeit), sondern auf den Zugang andere touristische Dienstleistungen : Orte genießen, Sehenswürdigkeiten besuchen, Freizeitaktivitäten nachgehen…

Auf Seiten der touristischen Leistungsträger bietet es sich - für bestehende Einrichtungen zur öffentlichen Aufnahme (ERP) - an den Vorschriften von 2005 entsprechen und deshalb Räumlichkeiten anzubieten, die für alle Behinderten zugänglich sind, und die Öffentlichkeit über die Zugänglichkeit der Räumlichkeiten zu informieren durch a Barrierefreiheitsregister.

Das staatliche Label „Tourismus & Behinderung“ ist eine ergänzende Antwort auf die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen, die ihren Urlaub und ihre Freizeitaktivitäten völlig frei wählen möchten. Das Label garantiert eine effektive Aufnahme, die an die Grundbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst ist.

Das Label „Tourismus & Handicap“ ist ein freiwilliges Verfahren, das den Leistungsträger dazu verpflichtet, langfristig einen qualitativ hochwertigen Empfang für Kunden mit Behinderung zu gewährleisten.

Tourismus und Handicap

Alle seit dem 1. Januar 2007 errichteten Gebäude müssen dem Gesetz vom 11. Februar 2005, ergänzt durch seine verschiedenen Ausführungsverordnungen, entsprechen.

Kennen Sie die Haupthindernisse

Das nationale Label Tourisme & Handicap kann für zwei, drei oder vier Familien mit Behinderungen (motorisch, geistig, auditiv, visuell) vergeben werden.

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Deine Kontakte

Frédéric GABRIEL

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND ABTEILUNG FÜR QUALITÄT UND VERANTWORTUNGSVOLLEN TOURISMUS

Reiseberater
Gutachter für Tourismus und Behinderung

07 77 83 77 61 XNUMX