Menschen mit Behinderungen stehen im Vordergrund lebe voll ihren Urlaub. Dieses natürliche Bedürfnis beschränkt sich nicht auf die Möglichkeit, eine geeignete Unterkunft zu finden (Mindestnotwendigkeit), sondern auf den Zugang andere touristische Dienstleistungen : Orte genießen, Sehenswürdigkeiten besuchen, Freizeitaktivitäten nachgehen…
Auf Seiten der touristischen Leistungsträger bietet es sich - für bestehende Einrichtungen zur öffentlichen Aufnahme (ERP) - an den Vorschriften von 2005 entsprechen und deshalb Räumlichkeiten anzubieten, die für alle Behinderten zugänglich sind, und die Öffentlichkeit über die Zugänglichkeit der Räumlichkeiten zu informieren durch a Barrierefreiheitsregister.
Das staatliche Label „Tourismus & Behinderung“ ist eine ergänzende Antwort auf die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen, die ihren Urlaub und ihre Freizeitaktivitäten völlig frei wählen möchten. Das Label garantiert eine effektive Aufnahme, die an die Grundbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst ist.
Das Label „Tourismus & Handicap“ ist ein freiwilliges Verfahren, das den Leistungsträger dazu verpflichtet, langfristig einen qualitativ hochwertigen Empfang für Kunden mit Behinderung zu gewährleisten.