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FAQ Möblierte Touristenunterkünfte

DEFINITION VON MÖBLIERTEN TOURISMUSUNTERKÜNFTEN

Was ist eine möblierte Touristenunterkunft?

Bei möblierten Touristenunterkünften handelt es sich um möblierte Villen, Apartments oder Studios, die ausschließlich dem Mieter zur Verfügung stehen und einer durchreisenden Kundschaft zur Vermietung angeboten werden, die dort keinen Wohnsitz hat und deren Aufenthalt dort durch eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Miete gekennzeichnet ist (Artikel L. 324-1-1 des Tourismusgesetzes).
Die saisonale oder touristische Vermietung wird von der Wohnungsmiete unterschieden zwei Kriterien :

  • der Mieter dort keinen Wohnsitz nimmt, er wohnt dort hauptsächlich in den Ferien;
  • Die Saisonmiete muss für a abgeschlossen werden maximale Dauer von 90 aufeinanderfolgenden Tagen an dieselbe Person.

Für mehr Details: 
Definition einer möblierten Touristenunterkunft.
Häufig gestellte Fragen, möblierte Touristenunterkünfte 

Was ist der Unterschied zwischen einem Gästezimmer und einer möblierten Touristenunterkunft? 

Bei einer möblierten Touristenunterkunft handelt es sich um eine vollständige Mietunterkunft („zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter“) und nicht um die Vermietung eines einfachen Zimmers in einem Privathaus.
Bei Gästezimmern handelt es sich um möblierte Zimmer in Privathäusern, die für die Unterbringung von Touristen für eine oder mehrere Nächte gedacht sind und deren Leistungen im Preis inbegriffen sind, wie Frühstück und die Bereitstellung von Bettwäsche. Diese Art der Unterbringung wird durch verschiedene gesetzliche und behördliche Bestimmungen definiert.
Weitere Einzelheiten zur Definition eines Gästezimmers: Das Gästezimmer 

Kann ein Hauptwohnsitz als möblierte Touristenunterkunft gemietet werden?

Ja, ein Hauptwohnsitz kann als möblierte Touristenunterkunft gemietet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Unterkunft nach 120 Miettagen nicht mehr Gegenstand eines Mietangebots sein kann, da der Hauptwohnsitz derjenige ist, der mindestens acht Monate im Jahr bewohnt wird.

Gibt es eine Begrenzung für die Anzahl der Personen, die in einer möblierten Touristenunterkunft untergebracht werden können? 

Nein, aber...Wenn es keine Begrenzung der Kapazität möblierter Touristenunterkünfte gibt, gelten Gebäude oder Räumlichkeiten, die zur Beherbergung genutzt werden und mehr als 15 Personen beherbergen können, als Einrichtungen mit öffentlichem Empfang (ERP) der 5. Kategorie, vorbehaltlich der Die geltenden Vorschriften zur Zugänglichkeit und zur Vermeidung von Brandgefahren sind einzuhalten.

ERKLÄRUNG

Was sind die Pflichterklärungen? 

Sie müssen Ihre möblierte Touristenunterkunft beim Rathaus anmelden.
Es gibt 3 Verfahren: Welche Schritte sollten Sie mit dem Rathaus unternehmen?
Sie können Ihre Unterkunft in Ihrem Rathaus oder online über diesen Link anmelden: Link zur Rathaus-Erklärung 
Jedes möblierte Vermietungsunternehmen, das seine Tätigkeit aufnimmt, muss sich beim INPI registrieren und eine SIRET-Nummer erhalten. Es handelt sich um eine Erklärung über den Beginn der Tätigkeit.
So erhalten Sie eine SIRET-Nummer beim INPI: Link zum Bezug von SIRET 

Gilt die Pflicht zur Erlangung einer SIRET-Nummer für alle Vermieter?

Ja, die Pflicht zur Erlangung einer SIRET-Nummer gilt für alle Vermieter, Gewerbetreibende und Laien. 
Siehe Frage: „Welche Pflichterklärungen gibt es?“
Dieser Ansatz ermöglicht Folgendes:

  • um eine SIRET-Nummer zu erhalten;
  • die Existenz dieser Aktivität bekannt zu machen;
  • um die gewählte Steuerregelung anzugeben.

Warum wurde Ihre möblierte Wohnung klassifiziert? Ist das verpflichtend? 

Nein, das Ranking ist kein obligatorischer Prozess, die Erlangung eines offiziellen Rankings bietet jedoch mehrere entscheidende Vorteile:
– Darstellung der Qualität Ihrer Unterkunft: Klassifizierte Unterkünfte garantieren Ihren Kunden Komfort und Qualität und stärken so ihr Vertrauen in Ihr Angebot.
– Steuervorteile: Sie können von einer Ermäßigung von 71 % im Mikro-BIC-System statt 50 % für nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte profitieren und von einer Ermäßigung der Kurtaxe profitieren. 
Zur Berechnung Ihrer Kurtaxe in nicht klassifizierten möblierten Unterkünften.
– Erhöhte Werbung: Ihre klassifizierte Unterkunft wird auf den Websites von Fremdenverkehrsämtern (auf Anfrage), Gironde Tourisme und zahlreichen Partnern hervorgehoben und erhöht so Ihre Sichtbarkeit bei Reisenden.

Wie klassifizieren Sie Ihre möblierte Unterkunft? 

Sie müssen lediglich einen Termin für einen Besuch vereinbaren und die verschiedenen Schritte befolgen:
– Besichtigung und Bezahlung.
Im Monat nach dem Besuch erfolgt die Aushändigung einer Besuchsbescheinigung mit folgenden Elementen:

  • Besuchen Sie den Bericht und das Kontrollraster mit den erfüllten Kriterien. 
  • Entscheidung über die Klassifizierung Ihrer möblierten Unterkunft anhand der während des Besuchs ermittelten Anzahl an Sternen.
  • Fragebogen und Fotos der Unterkunft, die Sie einsenden, wenn Sie auf der Website von Gironde Tourisme erscheinen möchten.

Ist der Besuch einer Unterkunftsklassifizierung kostenpflichtig? 

Ja, der Klassifizierungsbesuch ist kostenpflichtig. Die Kosten für einen Klassifizierungsbesuch sind für einen Eigentümer jedoch nach wie vor weitaus vorteilhafter, als nicht klassifiziert zu werden. 

Sind sogenannte „ungewöhnliche“ Unterkünfte klassifizierbar? 

Nein, sogenannte „ungewöhnliche“ Unterkünfte (Jurten, Hütten, Busse usw.) können nicht von einer Klassifizierung profitieren.

Gibt es Pflichten zur Ausweisung der Klassifizierung möblierter Unterkünfte?

Gemäß Artikel D324-6 des Tourismusgesetzes hat der Eigentümer der möblierten Unterkunft oder sein Vertreter die Möglichkeit, die Klassifizierung der Unterkunft durch Anbringen eines Schildes anzugeben, das dem von Atout France festgelegten und vom zuständigen Minister genehmigten Muster entspricht Tourismus. . Dieser Einstufungsbescheid muss gut sichtbar in der möblierten Unterkunft angebracht werden.
Auch wenn diese Praxis nicht verpflichtend ist, trägt die Anbringung eines von außerhalb der möblierten Unterkunft sichtbaren Schildes dazu bei, die Qualität der Unterkunft hervorzuheben und so ihre Sichtbarkeit bei potenziellen Kunden zu verbessern.

Kann ein Vermieter freiwillig auf die Klassifizierung seiner möblierten Touristenunterkünfte verzichten?

Es gibt kein Herabstufungsverfahren auf Antrag des Beherbergungsbetriebes. Die Behörde, die die Klassifizierungsentscheidung erlassen hat, kann diese für die Zukunft widerrufen, jedoch aus objektiven Gründen, beispielsweise dem Verkauf der möblierten Immobilie. Ein Antrag auf Aufhebung, der mit dem Ziel gestellt wird, rechtliche Verpflichtungen, wie z. B. die Zahlung der Kurtaxe, zu umgehen, ist jedoch nicht zulässig.

BESTEUERUNG

Professionelle möblierte Vermietung (LMP) oder nicht professionelle möblierte Vermietung (LMNP)?

Die Vermietung von möblierten Unterkünften an Touristen kann von einem professionellen oder nicht professionellen Vermietungsunternehmen durchgeführt werden.
Um sich als professioneller Vermieter zu qualifizieren, müssen Sie die folgenden zwei kumulativen Bedingungen erfüllen:
– Die Einnahmen aus der Vermietung der Steuerwohnung übersteigen 23.000 €;
– Diese Mieteinnahmen müssen höher sein als andere Haushaltseinkommen.
https://www.impots.gouv.fr/particulier/les-locations-meublees

Welchen Plan wählen: BIC oder Real-Plan? 

Die Mikro-BIC-Regelung ist die vollständige Regelung für möblierte Mieten. Sie gilt, sobald diese Bedingungen erfüllt sind, d. h.:
– der Umsatz bei klassischer Saisonvermietung 70 € nicht übersteigt;
– Der Umsatz mit klassifizierten möblierten Touristenvermietungen übersteigt 170 € nicht.

Wenn Sie hingegen die Schwellenwerte des Micro-BIC-Plans überschreiten oder dies wünschen, haben Sie die Möglichkeit, vom echten Plan zu profitieren.  
In diesem Fall kann der Vermieter die von ihm tatsächlich getragenen Aufwendungen von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Welche Steuererklärung?

Alle Einkünfte aus der Vermietung möblierter Unterkünfte als Privatperson, sei es über eine Immobilienagentur oder eine Vermietungswebsite, sind steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Es ist wichtig, diesen Pflichten nachzukommen, indem Sie Ihr Einkommen rechtzeitig angeben, um Probleme mit der Steuerverwaltung zu vermeiden.
Für mehr Details: https://www.economie.gouv.fr/particuliers/location-meublee-declaration-revenus-impot

Unterliegt ein möbliertes Touristenvermietungsunternehmen der Gewerbeimmobiliensteuer (CFE)?

Die Gewerbeimmobiliensteuer (CFE) ist eine lokale Steuer, die jedes Unternehmen und jede Person, die eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausübt, zahlen muss, sofern sie nicht von einer möglichen Befreiung profitiert. Der CFE ist mit dem Beitrag zur Wertschöpfung der Unternehmen (CVAE) Teil der beiden konstituierenden Elemente des territorialen Wirtschaftsbeitrags (CET). Diese Steuer trägt zur Finanzierung der Kommunen bei und wird nach dem Mietwert der beruflich genutzten Immobilie berechnet.

Für mehr Details: https://www.impots.gouv.fr/particulier/questions/je-fais-de-la-location-meublee-dois-je-payer-de-la-cfe-cotisation-fonciere-des